FAQ
Mobbing
In Luxemburg wird Mobbing als Verhalten definiert, das die psychische und/oder physische Würde einer Person verletzt, wiederholt und systematisch auftritt und über einen längeren Zeitraum andauert. Dies äußert sich in häufigen persönlichen Angriffen, deren Intensität tendenziell zunimmt, und in einem fortgesetzten Verhalten. Mobbing kann verschiedene Formen annehmen...
Auch wenn Einschüchterung und Mobbing Ähnlichkeiten aufweisen, ist Mobbing oft subtiler und systematischer. Im Gegensatz zu einem einmaligen Konflikt ist Mobbing hartnäckig und kann sich mit der Zeit verschärfen, wodurch die psychische und physische Gesundheit des Opfers beeinträchtigt wird.
In einem Konflikt kann sich jede Person verteidigen, und es besteht ein gewisses Kräftegleichgewicht. Bei Mobbing hingegen verschwindet dieses Gleichgewicht: Die Person befindet sich in einer Position der Schwäche, wird unterworfen und ist somit nicht in der Lage, sich zu verteidigen.
Unter anderem:
- Plötzlicher Ausschluss von Besprechungen oder sozialen Interaktionen
- Unbegründete persönliche Kritik oder Vorwürfe
- Verbreitung von Gerüchten oder falschen Informationen
- Zuweisung unbedeutender oder übermäßiger Aufgaben als Form der Bestrafung oder mit dem Ziel, die Person herabzuwürdigen oder zu diskreditieren
- Verletzung des Vertrauens oder des beruflichen Ansehens
Siehe auch die Liste mit 45 Fakten unter der Rubrik „“Publikationen“
In Luxemburg wird Mobbing durch das Gesetz vom 29. März 2023 geregelt, das es in den Artikeln L. 246-1 ff. des Arbeitsgesetzbuches kodifiziert. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um Mobbing zu verhindern und Arbeitnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn sie eine Mobbingsituation melden oder beanstanden.
Jede Person, die in einem beruflichen Umfeld arbeitet, kann Opfer von Mobbing werden: Angestellte, Praktikanten, Freiberufler und sogar Freiwillige. Mobbing hängt weder von der Position noch von der Art des Arbeitsvertrags ab.
Opfer leiden häufig unter Angstzuständen, Depressionen, Schlafstörungen und körperlichen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Verdauungsproblemen. Eine längere Belastung kann zu Burnout oder posttraumatischem Stress führen. Ein frühzeitiges Eingreifen ist daher unerlässlich.
Wie soll man reagieren?
Dokumentieren Sie zunächst die Vorfälle detailliert: Daten, Uhrzeiten, beteiligte Personen und den Hergang. Suchen Sie sich umgehend Unterstützung, sei es bei vertrauenswürdigen Kollegen, der Personalabteilung, der Personalvertretung oder externen Organisationen wie der Mobbing asbl. Isolieren Sie sich nicht.
Führen Sie ein privates Tagebuch über die Ereignisse, einschließlich E-Mails, Nachrichten und jeglicher schriftlicher Kommunikation. Speichern Sie relevante Dokumente und notieren Sie sich die Namen möglicher Zeugen. Diese Informationen können entscheidend sein, wenn Sie sich entscheiden, eine offizielle Beschwerde bei der ITM einzureichen, rechtliche Schritte einzuleiten oder Maßnahmen innerhalb Ihrer Organisation zu ergreifen.
Das kommt darauf an. In manchen Fällen kann eine direkte Kommunikation helfen, Missverständnisse auszuräumen. Wenn das Verhalten jedoch hartnäckig oder aggressiv ist, ist es sicherer, die Personalabteilung, eine Personalvertretung oder einen professionellen Mediator um Hilfe zu bitten.
Rechte und Schutz
Die luxemburgische Gesetzgebung schützt Arbeitnehmer vor Belästigung und Diskriminierung. Wenn Mobbing zu Gesundheitsproblemen führt oder gegen Arbeitsrechte verstößt, können sich die Opfer an die Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (ITM), einen Rechtsberater oder eine Schlichtungsstelle wenden. Die Mobbing asbl kann Ihnen helfen, sich unter diesen verschiedenen Optionen zurechtzufinden.
Repressalien wegen der Meldung eines Falls von Mobbing sind nach luxemburgischem Arbeitsrecht nicht zulässig. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht oder aufgrund Ihrer Aussagen entlassen wurden, haben Sie möglicherweise rechtliche Gründe, diese Entscheidung anzufechten. Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte und die zu ergreifenden Maßnahmen zu verstehen.
Wenn das Mobbing Ihre Gesundheit beeinträchtigt hat, haben Sie das Recht, sich krankschreiben zu lassen. Während dieser Zeit muss Ihr Arbeitgeber Ihre Privatsphäre respektieren und darf keinen Druck auf Sie ausüben, vorzeitig wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf psychologische Unterstützung oder Anpassungen an Ihrem Arbeitsplatz, wenn Sie wieder zurückkehren.
Die Personalabteilung/Personalvertretung muss jede Meldung ernst nehmen, Vertraulichkeit gewährleisten und schnell handeln. Dazu gehört, die Situation zu untersuchen, den betroffenen Mitarbeiter zu unterstützen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Wir können Fachleuten aus der Personalabteilung/Personalvertretung mit Ratschlägen und Ressourcen zur Seite stehen.
Die Dienstleistungen der Mobbing asbl
- Individuelle Beratung
Die Mobbing asbl bietet allen Personen mit einem Arbeitsvertrag, egal ob unbefristet oder befristet, Hilfe bei Mobbing und Stress am Arbeitsplatz.
- IPCD
Seit Januar 2022 bietet die Mobbing asbl einen neuen Dienstleistungsservice namens IPCD („Intervention Psychologique de Courte Durée”, d. h. „Kurzzeitige psychologische Intervention”) für alle Personen an, die sich an den Vereinigung wenden und sich in einer psychischen Notlage befinden.
- Schulungen
Wir bieten Schulungen für die Verwaltung / die Personalabteilung / die Delegation an.
- Konferenz
Wir bieten Konferenzen für Mitarbeiter, verschiedene Abteilungen oder die breite Öffentlichkeit an.
- Individuelle Beratung
Wir bieten auch individuelle Fallanalysen für Personalvertretungen, Personalabteilungen und Führungskräfte an, um sie in diesem Prozess zu unterstützen.
Ja. Alle Gespräche mit unserem Team werden streng vertraulich behandelt. Wir wissen, wie heikel solche Situationen sein können, und legen größten Wert auf Ihre Privatsphäre und Sicherheit.
Ja, wir bieten Einzelgespräche an, um jedem eine individuelle Betreuung zu gewährleisten. Bevor Sie einen Termin vereinbaren, bitten wir Sie, uns vorher anzurufen. Bei diesem Anruf geben wir Ihnen alle notwendigen Informationen und führen Sie durch die nächsten Schritte.
Die erste Fallanalyse kostet 40 Euro. Sollten weitere Konsultationen erforderlich sein, sind diese in den 40 Euro enthalten.
Für zusätzliche Hilfe bieten wir kurzfristige psychologische Unterstützung zum Preis von 50 Euro pro Sitzung an.
Unser Ziel ist es, Hilfe zugänglich zu machen.
Sie erreichen uns telefonisch unter +352 28 37 12 12 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Alle Anfragen werden diskret und sorgfältig bearbeitet. Die neuesten Informationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Ihr erstes Treffen ist ein sicherer Ort, an dem Sie Ihre Erfahrungen teilen können. Wir hören Ihnen zu, stellen Ihnen einige Fragen, um Ihre Situation zu verstehen, und erklären Ihnen die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sie müssen keine Entscheidung treffen: Unser Ziel ist es, Sie zu unterstützen, nicht, Sie unter Druck zu setzen.
Wir benötigen Ihre Kontaktdaten, wenn Sie eine Fallakte eröffnen möchten. Ist dies nicht der Fall, können wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail einige Ratschläge geben.
Ja. Wir bieten Unterstützung in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch an. Geben Sie uns bitte Ihre bevorzugte Sprache an, wenn Sie uns kontaktieren.
Prävention beginnt mit Sensibilisierung. Arbeitgeber müssen eine Kultur des Respekts fördern, klare Richtlinien gegen Mobbing einführen und ihre Mitarbeiter darin schulen, Mobbing zu erkennen und darauf zu reagieren. Offene Kommunikation und frühzeitiges Eingreifen sind dabei unerlässlich.
Ja. Die Mobbing asbl bietet maßgeschneiderte Schulungen für Personalabteilungen, Personalvertretungen und Führungskräfte
sowie Konferenzen für Mitarbeiter, verschiedene Abteilungen oder die breite Öffentlichkeit an.
Diese Veranstaltungen konzentrieren sich auf Prävention, Früherkennung und die Schaffung eines gesunden Arbeitsumfelds. Für weitere Informationen hierzu können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Nein, wir können nur bei Mobbing am Arbeitsplatz intervenieren. Bei Mobbing in der Schule konsultieren Sie bitte unsere Rubrik Team, wo Sie alle notwendigen Informationen finden.
Nein, wir können nur bei Belästigungen am Arbeitsplatz eingreifen. Bei privaten Belästigungen wenden Sie sich bitte an die Polizei, einen Anwalt oder Ihre Gemeindeverwaltung.
Nein. Die von der Mobbing asbl angebotenen Dienstleistungen werden nicht von der Gesundheitskasse (CNS) übernommen. Wir tun jedoch alles in unserer Macht Stehende, damit unsere Begleitung für alle zugänglich bleibt.
Die Mobbing asbl ist ein Anbieter von Präventions- und Frührehabilitationsmaßnahmen für Einzelpersonen, aber keine Kontrollbehörde. Sie leistet Hilfe und ist kein Sanktions- oder Rechtsdurchsetzungsorgan. Ihr Team besteht aus Psychologen und Beratern.
Die Arbeits- und Bergbauaufsicht (ITM) ist eine öffentliche Behörde, eine Dienststelle der luxemburgischen Verwaltung, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung, der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz sowie der Arbeitsbedingungen sorgt. Bei der ITM kann direkt eine offizielle Beschwerde eingereicht werden.
Der psychosoziale Dienst des öffentlichen Dienstes bleibt die wichtigste Anlaufstelle für diesen Sektor. Er verfügt über ein multidisziplinäres Team aus Psychologen, Psychotherapeuten und Mediatoren.
Im kommunalen Sektor werden die Beschäftigten gebeten, sich vorrangig an ihre eigenen internen Dienste zu wenden.
Die Mobbing asbl steht weiterhin zur Verfügung, um Informationen zu liefern oder in Ausnahmefällen bestimmte Einzelfälle zu übernehmen.
Die Wartezeit hängt von der Verfügbarkeit und Auslastung der einzelnen Berater oder Psychologen ab. Je nach Fallaufkommen kann sie zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen variieren. Einige Unternehmen haben möglicherweise eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein, die eine vorrangige Bearbeitung ihrer Fälle garantiert.
Das derzeitige Team der Mobbing asbl verfügt weder über Juristen noch über Anwälte. Wir können Ihnen jedoch die Kontaktdaten unserer externen Rechtsberater übermitteln, deren Honorare direkt von ihnen in Rechnung gestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an die Rechtsabteilung Ihrer Gewerkschaft zu wenden, die oft kostengünstig oder sogar kostenlos ist, oder sich an den Informationsdienst der Anwaltskammer Luxemburg in der Cité judiciaire zu wenden, der kostenlose erste Rechtsauskünfte erteilt.
Derzeit verfügt das Team der Mobbing asbl über keine Mediatoren, auch wenn ein solches Projekt mittelfristig geplant ist. In der Zwischenzeit laden wir Sie ein, sich an den Centre de médiation in Luxemburg zu wenden. Wir weisen darauf hin, dass die Mediation ein freiwilliger Schritt ist und die andere Partei das Recht hat, sie abzulehnen.
Nein, die Mobbing asbl ist keine Justizbehörde. Eine Anwesenheitsbescheinigung sowie eine Bescheinigung, in der Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation zum Ausdruck gebracht wird, können ausgestellt werden.
In bestimmten Fällen kann, wenn dies gerechtfertigt ist, ein Schreiben an den Arbeitgeber geschickt werden, in dem auf die Notlage hingewiesen wird, aber dies wird von Fall zu Fall geprüft.
Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss man sich an einen Anwalt wenden oder eine offizielle Beschwerde bei der ITM einreichen, die die Situation beurteilen wird.
- Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie nicht wissen, ob es sich bei Ihrem Fall wirklich um Mobbing handelt, und Sie eine externe Analyse wünschen;
- Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer von Mobbing zu sein, und mögliche Lösungsansätze für Ihre Situation besprechen möchten;
- Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Situation am Arbeitsplatz in einer psychischen Notlage und/oder unter Stress befinden;
- Wenn Sie ein Unternehmen sind und eine externe Untersuchung, eine Verfahrensberatung, punktuelle Hilfe für einen bestimmten Fall oder die Organisation von Sensibilisierungsmaßnahmen wünschen;
- Wenn Sie Informationen zum Thema Mobbing benötigen;
Unser Team bietet Ihnen Fachwissen, das auf mehr als 20 Jahren Erfahrung in diesem Bereich basiert, sowie kompetente und qualifizierte Fachleute, die Sie unterstützen.