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Spenden an die Mobbing asbl sind im Rahmen der in den Artikeln 109 und 112 des EStG (Einkommensteuergesetz) festgelegten Grenzen vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Um einen Nutzen des Steuerabzugs zu ziehen, muss der kumulierte Betrag der im Laufe des Jahres an verschiedene Organisationen geleisteten Spenden mindestens 12 Euro betragen und darf weder 20% des Gesamteinkommens noch 1.000.000 Euro übersteigen.